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Kategorie: Anleitungen

Weiterer Postcast zum digitalen Nachlass

Christoph Brünger und Michael Thiesen vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster gehen in Folge 91 des Podcasts „J!Cast“ dem Thema „Digitaler Nachlass“ auf den Grund. In weiten Teilen geht es um das Urteil des LG Berlin bzgl. des Zugriffs der Eltern einer verstorbenen Minderjährigen auf deren Facebook-Account, aber auch grundsätzliche Fragen werden behandelt. Für Nicht-Juristen in Teilen nicht leicht verständlich, da viel mit Paragraphen jongliert wird, aber trotzdem sehr informativ.

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Apple streitet um Zugriff auf Apple-ID eines Verstorbenen

Der Konzern Apple hat sich in Kanda mit einer Frau gestritten, die nach dem Tod Ihres Mannes Zugriff auf dessen Apple-ID gefordert hat. Wie heise.de und CBS news (englisch) berichten, kannte die Frau zwar die PIN des iPads und konnte das Gerät daher nutzen, allerdings war ihr das Passwort zur Apple-ID ihres Mannes nicht bekannt, so dass sie kein Update ihres Lieblingskartenspiels aus dem AppStore laden konnte. In diesem Fall hat Apple nachgegeben, nachdem die Presse aufmerksam wurde und berichtete. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass dies immer so gehandhabt werden wird. Die Geschäftsbedingungen von Apple schließen die Übertragung der Apple-ID nach dem Tod aus.

Eltern erben (vorerst) Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

Wie heise online berichtet, hat das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 17.12.2015 entschieden, dass Eltern den Facebook-Account ihrer verstorbenen minderjährigen Tochter eben und das Unternehmen ihnen Zugang zu dem Konto gewähren muss.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Eltern gegen Facebook, da das Unternehmen den Account der verstorbenen Tochter in den sogenannten Gedenkzustand versetzt hatte. Obwohl ihnen das Passwort zum Nutzerkonto der Tochter bekannt war, konnten die Eltern daher nicht mehr auf den Account zugreifen. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Sperrung des Kontos nicht zulässig war und Facebook den Eltern Zugriff auf den Account ermöglichen muss.

Zwischenzeitlich hat Facebook Berufung gegen das Urteil eingelegt. Eine Entscheidung hierzu steht aktuell noch aus.