Zum Inhalt

Eltern erben (vorerst) Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

Wie heise online berichtet, hat das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 17.12.2015 entschieden, dass Eltern den Facebook-Account ihrer verstorbenen minderjährigen Tochter eben und das Unternehmen ihnen Zugang zu dem Konto gewähren muss.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Eltern gegen Facebook, da das Unternehmen den Account der verstorbenen Tochter in den sogenannten Gedenkzustand versetzt hatte. Obwohl ihnen das Passwort zum Nutzerkonto der Tochter bekannt war, konnten die Eltern daher nicht mehr auf den Account zugreifen. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Sperrung des Kontos nicht zulässig war und Facebook den Eltern Zugriff auf den Account ermöglichen muss.

Zwischenzeitlich hat Facebook Berufung gegen das Urteil eingelegt. Eine Entscheidung hierzu steht aktuell noch aus.

Published inAnleitungen