Digitales Erbe? Hinter diesem etwas merkwürdig anmutenden Begriff verbirgt sich ein ernstzunehmendes Problem, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt. Zur kurzen Begriffserklärung zunächst ein Auszug aus Wikipedia:
„Als Digitaler Nachlass oder Digitales Erbe werden Benutzerkonten und Daten im Internet sowie auf Heimrechnern und deren Datenträgern verwahrte elektronische Daten bezeichnet, die nach dem Tode des Benutzers weiter bestehen bleiben. Dazu zählen insbesondere Dienste, die auf sozialen Netzwerken, E-Mail-Diensten oder Partnervermittlungen bereitgehalten werden. Die Rechte gehen an die Erben über.“ (Quelle: Wikipedia)
Das Problem besteht nun darin, dass die Erben üblicherweise keinen Überblick über die Online-Aktivitäten Ihres verstorbenen Angehörigen haben. Und selbst wenn sie wissen, auf welchen Plattformen es Accounts gibt, sind ihnen üblicherweise die zugehörigen Nutzernamen und Passworte nicht bekannt. Gleiches gilt oft für die Passworte von PCs, Laptops und Smartphones.
Als Computer- und Internetnutzer werden wir seit Jahren regelmäßig ermahnt, uns sichere Passworte für unsere Konten auszudenken, diese regelmäßig zu ändern, sie keinem zu verraten und sie ja nicht aufzuschreiben. Und das ist gut so! Für die Erben stellt dieses Vorgehen aber eine große Hürde dar, bei Ihrem Wunsch die Nutzerkonten im Sinne des Verstorbenen weiter zu pflegen, sie zu löschen oder auch einfach nur an die evtl. wichtigen Daten im Mailkonto oder die Erinnerungsfotos auf dem PC zu gelangen. Einige Smartphones können ohne Kenntnis der Zugangsdaten nichtmal mehr gelöscht werden um sie weiter zu nutzen oder zu verkaufen. Von der Kenntnis der Passworte kann in solch einem Fall also auch der Wert des materiellen Erbes abhängen.
Doch bei Entscheidungen über den digitalen Nachlass eines Verstorbenen sind nicht nur die Belange der Hinterbliebenen von Bedeutung. Auch die Rechte und Interessen des Erblassers, also des Verstorbenen, sind zu berücksichtigen. Wenn es um Profile in sozialen Netzen geht, spielt zum Beispiel das postmortale Persönlichkeitsrecht eine Rolle. Aber auch die Frage, wer Zugriff auf die Daten eines PCs oder Smartphones erhält und welche Daten eingesehen werden dürfen, ist von Bedeutung. Die meisten werden vermutlich nichts dagegen haben, dass die Hinterbliebenen Einsicht in Vertragsdaten nehmen, um z.B. Versicherungen, Mobilfunkverträge oder Abos zu kündigen. Aber wie sieht es mit dem Mailverkehr mit der besten Freundin oder den SMS der Geliebten aus?
Was also tun, um diese Probleme zu lösen? Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihren digitalen Nachlass vorsorglich regeln können. Einige Grundlegende Überlegungen werden im Menüpunkt „Vorsorge“ diskutiert, während Sie unter dem Punkt „Anleitungen“ Beschreibungen finden, wie sie bei einzelnen Webdiensten aktiv werden können.
Für Hinterbliebene gibt es ein paar Hinweise, wie sie ggfs. die Konten ihres verstorbenen Angehörigen löschen lassen oder (mit ein wenig Glück) diese weiterführen können.